Allgemeine Kartennutzungsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist die Festlegung der Nutzungsbedingungen für die Karten, mit denen die Kunden bei teilnehmenden Verkaufsstellen ihre Einkäufe bezahlen.

 

2. Begriffsbestimmungen

In vorliegendem Vertrag haben folgende Begriffe folgende Bedeutung:

 

–  „Karten“ bezieht sich auf alle von WEX und/oder einer von WEX ernannten Drittpartei für den Kunden ausgestellten Zahlungskarten und „Karte“ bezeichnet eine dieser Karten. Etwaige von WEX ausgestellte Kundenkarten sind nicht eingeschlossen;

–  „Kunde“ bezeichnet die Person oder das Unternehmen, deren/dessen Daten auf dem Kartenformular angegeben sind und deren/dessen Kartenantrag von WEX akzeptiert wurde;

–  „Datenschutzgesetze“ bezeichnet die geltenden Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten von natürlichen Personen. Dazu gehört insbesondere das Datenschutzgesetz 2018 (Data Protection Act 2018) sowie etwaige Beschlüsse, die es ersetzen, die Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) sowie etwaige zu einem beliebigen Zeitpunkt von den zuständigen Aufsichtsbehörden herausgegebene Leitlinien oder verpflichtende Leitfäden;

–  „Vertrag“ bezeichnet die vorliegenden allgemeinen Nutzungsbedingungen sowie die kartenbezogenen Formulare und Verfahren. Falls es Widersprüche zwischen einer Klausel der vorliegenden allgemeinen Nutzungsbedingungen und den kartenbezogenen Formularen oder Verfahren gibt, stehen die Formulare über den allgemeinen Nutzungsbedingungen und die allgemeinen Nutzungsbedingungen über den kartenbezogenen Verfahren.

–  „Händler“ bezeichnet WEX und/oder gegebenenfalls die Unternehmen, die mit WEX ein Abkommen geschlossen haben und die Karten als Zahlungsmittel für ihre Waren akzeptieren, und ein „Händler“ bezeichnet einen davon;

–  „Kaufvorrichtung“ bezeichnet eine Fahrzeugvorrichtung, die dem Kunden von oder im Auftrag von WEX zur Verfügung gestellt wird;

–  „Rechnung“ hat die im Paragraph 5.2 (d) angegebene Bedeutung;

–  „Tochtergesellschaft“ bezeichnet (1) für WEX: WEX Inc. oder jegliche Gesellschaft, von der WEX Inc. mindestens 50 % der Stimmrechtsaktien besitzt oder kontrolliert, und (2) für den Kunden: jede Gesellschaft, von der das Unternehmen des Kunden mindestens 50 % der Stimmrechtsaktien besitzt oder kontrolliert;

–  „Kartenbezogene Formulare“ bezieht sich auf die Antragsformulare, Kartenbestellformulare, das E-Business-Anmeldeformular und/oder sonstige vom Kunden im Auftrag von WEX ausgefüllte Formulare, die von WEX angenommen werden;

–  „Gebühren“ bezeichnet die von WEX entsprechend des vorliegenden Vertrags erhobenen Gebühren (einschließlich Lizenzgebühren), deren Modalitäten im Abschnitt Gebühren auf der Website angeführt werden;

–  „Servicegebühren“ bezeichnet gegebenenfalls für den Kunden anfallende Gebühren, wie Sie in den allgemeinen Nutzungsbedingungen angeführt sind;

–  „Werktag“ bezeichnet alle Tage, an denen die Abrechnungsstellen in Brüssel geöffnet sind, ausgenommen Samstage;

–  „Kreditrahmen“ bezeichnet den Maximalbetrag der ausstehenden, fakturierten oder nicht fakturierten Transaktionen, die sich zu einem gegebenen Zeitpunkt auf einem Kundenkonto befinden können. Der Kreditrahmen wird von WEX festgelegt und kann jederzeit abgeändert werden. Auf Anfrage setzt WEX den Kunden umgehend über den Kreditrahmen in Kenntnis;

–  „Waren“ bezeichnet alle zum Verkauf stehenden Produkte außer Treibstoff, einschließlich Kaufeinrichtungen und etwaiger Dienstleistungen, die den Bedingungen des vorliegenden Vertrags unterliegen;

–  „Zahlungsbedingungen“ hat die im Paragraph 5.3 (a) angeführte Bedeutung;

–  „Kundenspezifische Bedingungen“ ist das von WEX erstellte und vom Kunden angenommene Dokument, das die von beiden Parteien vereinbarten besonderen Geschäftsbedingungen enthält.

–  „Mitteilen“ oder „Mitteilung“ bezeichnet das Verständigen der anderen Partei;

(a) auf der Website: im Falle einer Mitteilung an WEX (1) müssen die angeforderten Informationen über die dafür vorgesehenen Funktionen auf der Website elektronisch übermittelt werden; oder, im Falle einer Mitteilung an den Kunden, (2) müssen die Informationen auf der Website veröffentlicht werden;

(b) per E-Mail an eine von WEX bzw. dem Kunden zeitweise angegebene E-Mail-Adresse („per E-Mail“);

(c) per Fax an eine von WEX bzw. dem Kunden zeitweise angegebene Faxnummer („per Fax“);

(d) per Briefsendung an eine von WEX bzw. dem Kunden zeitweise angegebene Anschrift;

(e) Angabe auf der Rechnung oder der der Rechnung beigelegten Zahlungsübersicht (ausschließlich für Mitteilungen von WEX, die sich an den Kunden richten); oder

(f) telefonisch über eine von WEX bzw. dem Kunden zeitweise angegebene Telefonnummer („telefonisch“);

–  „Schriftliche Mitteilung“ bezeichnet Mitteilungen, die den Punkten (a) bis (a) dieser Definition entsprechen;

–  „Parteien“ bezeichnet WEX und den Kunden und „Partei“ bezeichnet eine davon;

–  „PIN“ bezeichnet die persönliche Identifikationsnummer, die dem Kunden für die Nutzung der Kartei zugeteilt wird;

–  „Verkaufsstelle“ bezeichnet den Ort, an dem der Händler dem Kunden oder Karteninhaber die Waren übergibt;

–  „Preis“ bezeichnet den Preis, der den Kunden für die von WEX zur Verfügung gestellten Waren in Rechnung gestellt wird;

–  „Kartenbezogene Verfahren“ bezeichnet die von WEX festgelegten Verfahren und Leitlinien in Bezug auf die Nutzung der WEX-Karten;

–  „Treibstoffprodukte“ bezeichnet alle Benzin- und Dieselarten, die der Kunde von WEX erhält;

–  „Produkte außer Treibstoff“ bezeichnet alle dem Kunden von WEX zur Verfügung gestellten Produkte, die keine Treibstoffprodukte sind;

–  „Kartenprogramm“ bezeichnet das Kartensystem, das WEX besitzt bzw. verwaltet und nutzt, um den Kunden Karten zur Verwendung bereitzustellen;

–  „Lizenzgebühren“ bezeichnet den von WEX auf den Kauf von Waren verrechneten Zuschlag, dessen Details der Website entnehmen zu sind;

–  „Zahlungsverspätung“ hat die im Paragraph 5.3 (a) angeführte Bedeutung;

–  „Website“ bezeichnet wexinc.com/de-lu/ bzw. jegliche andere Website, auf die WEX dem Kunden im Rahmen des vorliegenden Vertrags Zugriff gewährleisten kann;

–  „Gebührenordnung“ bezeichnet (gegebenenfalls) die Preisliste (einschließlich gültiger Zeitangaben), die dem Kunden auf Anfrage von WEX zur Verfügung gestellt wird;

–  „Wechselkurs“ bezeichnet den durchschnittlichen Schlusskurs des Euro-Referenzzinssatzes, der laut der Europäischen Zentralbank am Tag der Kartentransaktion gültig ist, zuzüglich 1,5 %. An Tagen, an denen dieser Kurs nicht veröffentlicht wird, wird der letzte veröffentlichte Kurs oder ein anderer Wechselkurs, den WEX dem Kunden gegebenenfalls mitteilt, als Referenzwert genommen;

–  „Zinssatz“ bezeichnet den Zinssatz, der im Paragraph 5 des Gesetzes über Zahlungsmodalitäten und Verzugszinsen vom 18. April 2004 festgelegt ist;

–  „Karteninhaber“ bezeichnet alle Personen, denen der Kunde eine Karte zur Verfügung stellt und sie berechtigt, diese zu nutzen;

–  „Transaktion“ bezeichnet jegliche Nutzung der Karte, um an einer Verkaufsstelle Waren zu kaufen;

–  „WEX“ bezeichnet WEX Europe Services SARL, eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in 46A, Avenue J.F.  Kennedy, L-1855 in Luxemburg, die unter der Nummer B185.147 beim RCSL registriert ist, sowie ihre Nachfolger, Leistungsberechtigten und Beauftragten sowie gegebenenfalls sämtliche Tochtergesellschaften und deren Beauftragte bzw. Leistungsberechtigte;

–  „WEX Kartenzentrum“ bezeichnet die von WEX zu einem beliebigen Zeitpunkt angegebene Kontaktstelle für administrative Angelegenheiten in Bezug auf die Karte; und   die Begriffe „Datenverantwortlicher“, „Auftragsverarbeiter“, „Betroffene Person“, „Personenbezogene Daten“, „Datenschutzverletzung“ und „Verarbeiten/Verarbeitung“ haben die in den Datenschutzgesetzen beschriebene Bedeutung.

 

3. Kartenprogramm

3.1 Es steht WEX frei, Kunden eine oder mehrere Karten zu liefern oder von einem Dritten liefern zu lassen.  Der Kunde kann eine Karte verwenden, um bestimmte an der Verkaufsstelle erhältliche Waren zu kaufen, es gibt aber keine verpflichtende Mindestmenge an Waren, die mit der Karte gekauft werden muss. Karten, die über einen bestimmten, von WEX definierten Zeitraum nicht genutzt werden, können automatisch storniert werden bzw. können bei mangelnder Aktivität Gebühren anfallen.

3.2 WEX stellt mit Hilfe der Händler ein empfohlenes Warensortiment zusammen, das mit den Karten gekauft werden kann. Der Kunde kann aus dem Angebot entsprechend dem Kartenprogramm Warenkategorien auswählen, die mit der Karte gekauft werden können. WEX kann das im Rahmen des Kartenprogramms angebotene Warensortiment zu jeder Zeit und ohne Vorankündigung erweitern oder einschränken. Die Ausstellung einer Karte verleiht dem Kunden kein Anrecht auf den Erhalt von Waren.

3.3 Die Karte kann nur genutzt werden, indem bei WEX oder einem Händler Waren gekauft werden. Die Eigentumsrechte und das Verlustrisiko liegen ab Warenübergabe bei der Verkaufsstelle.

3.4 Die Karten können ausschließlich an teilnehmenden Verkaufsstellen genutzt werden. Allerdings steht es den Händlern frei, die Ausstellung oder Annahme einer Karte, die Abgabe von Waren oder die Durchführung von Transaktionen aus verschiedenen Gründen abzulehnen. Dazu zählen u. a. Produktschäden, technische Störungen oder eine Missachtung dieses Vertrags vonseiten des Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche vom Händler an der Verkaufsstelle gestellten Betriebsanforderungen und Bedingungen einzuhalten. WEX kann dem Kunden sämtliche Nutzungsentgelte oder Zahlungen verrechnen, die der Händler im Rahmen von Kundentransaktionen, die nicht den lokalen Gesetzen entsprechen oder dem Händler Materialschäden verursachen, von WEX einfordert.  Wenn der Händler aus irgendeinem Grund die Karte nach Warenübergabe nicht akzeptiert, muss der Kunde für die Waren den vom Händler festgesetzten Preis mit einem anderen Zahlungsmittel zahlen.

3.5 Der Kunde kann den Karteninhabern die Erlaubnis zur Kartennutzung erteilen und muss überprüfen, dass die Karteninhaber den im vorliegenden Vertrag angeführten Kundenverpflichtungen nachkommen. Der Kunde muss sicherstellen, dass Karteninhaber, die nicht mehr berechtigt sind, eine Karte zu besitzen, diese zurückgeben.

3.6 Die Karte darf ausschließlich für Einkäufe, die einem normalen Konsum oder einer normalen Nutzung entsprechen, und nur unter Einhaltung aller geltenden Gesetze genutzt werden.

3.7 Der Kunde und die Karteninhaber sind von der Teilnahme an Angeboten oder Treueprogrammen von WEX ausgeschlossen, außer sie werden in den Bedingungen des jeweiligen Angebots oder Treueprogramms ausdrücklich dazu eingeladen.

3.8 WEX behält sich das Recht vor, das Kartenprogramm zu verändern, zu beenden und/oder es durch ein anderes Programm zu ersetzen. Ferner kann WEX die Anzahl und die Art der Händler und/oder Verkaufsstellen, welche die Karten nutzen dürfen, beliebig und ohne Vorankündigung verändern.

3.9 Falls der Kunde eine diesem Vertrag entsprechende Kaufvorrichtung erhält, muss der Kunde:

(a) die Kaufvorrichtung sowie die Fahrzeugangaben bei allen relevanten Drittparteien registrieren;

(b) alle erforderlichen Dokumente und die von WEX geforderten Angaben korrekt und pünktlich an WEX übermitteln; und

(c) die Verantwortung für jegliche mit der Kaufvorrichtung innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung von WEX, welche die weitere Nutzung der Vorrichtung untersagt, getätigte Zahlung übernehmen (unter der Voraussetzung, dass die Mitteilung vor 16:00 Uhr eintrifft; ist dies nicht der Fall, beginnt die Mitteilungsfrist am nächsten Werktag).

3.10 Der Kunde akzeptiert und stimmt zu, dass die Kaufvorrichtung unter allen Umständen im Besitz von WEX bleibt und zu Ende des vereinbarten Zeitraums an WEX zurückgegeben werden muss, andernfalls fallen Gebühren an.

 

4. Karten

4.1 Eigentum, Stornierung, Sperrung oder Erneuerung der Karten

Die Karten bleiben stets Eigentum von WEX.  WEX kann die Karten nach Belieben stornieren oder blockieren oder sich weigern, eine Karte zu erneuern bzw. zu ersetzen. Der Kunde muss die Karten auf Anfrage umgehend an das WEX Card Center retournieren. WEX kann Kartengebühren einführen, wenn dem Kunden dies rechtzeitig bekanntgegeben wird.

4.2 Kartennutzung

Der Kunde darf die Karten nur unter Einhaltung der in diesem Vertrag angeführten Bedingungen nutzen. Unter folgenden Umständen darf die Karte nicht genutzt werden (unter anderem):

(a) nach Ablauf der Karte;

(b) wenn der Kreditrahmen überzogen wird;

(c) wenn die Karte verloren oder gestohlen gemeldet wurde oder die Geheimhaltung der PIN entsprechend Paragraph 4.6 gefährdet ist.

(d) wenn die Karte eingezogen oder gesperrt wird, oder wenn WEX verlangt, dass sie zurückgegeben wird;

(e) im Falle einer Nichteinhaltung der kartenbezogenen Verfahren;

(f) im Falle eines Zahlungsverzugs;

(g) von Karteninhabern, die nicht auf der Fahrerkarte angeführt sind (gemäß Paragraph 4.3 (a)) oder für Fahrzeuge, die nicht auf der Fahrzeugkarte angegeben sind (gemäß Paragraph 4.3 (a));

(h) wenn vom Karteninhaber eine falsche PIN eingegeben wird.

Ungeachtet des Paragraphen 4.2 (a)-(e) müssen die Beträge der jeweiligen Transaktionen zuzüglich etwaiger aufgrund der im Paragraph 4.2 angeführten Vergehen anfallender Gebühren vom Kunden gegenüber WEX beglichen werden.

4.3 Kartenarten

(a) Der Kunde kann auswählen, ob auf der Karte der Name des Karteninhabers („Fahrerkarte“) oder das Kennzeichen des Fahrzeugs („Fahrzeugkarte“) angeführt ist. Außerdem kann die Karte gegebenenfalls andere vom Kunden geforderte Identitätsnachweise umfassen, wenn WEX diese akzeptiert.

(b) Auf Anfrage des Kunden steht es WEX frei, zusätzlich zu den Fahrerkarten und Fahrzeugkarten auch andere Karten („Freie Karten“), Karten, die an der Verkaufsstelle hinterlegt werden („Hinterlegte Karten“) und mehrere Karten mit identischer PIN, die von mehreren Karteninhabern genutzt werden können („Fuhrpark-Karten“), auszustellen. Die Freien Karten, Hinterlegten Karten und Fuhrpark-Karten werden ausschließlich auf Verantwortung des Kunden ausgestellt und der Kunde ist für sämtliche Transaktionen verantwortlich, die mit den Freien Karten, Hinterlegten Karten oder Fuhrpark-Karten ausgeführt werden, auch wenn diese Karten verloren gehen, gestohlen oder kopiert oder nicht rechtzeitig zugestellt werden oder die Geheimhaltung der PIN gefährdet ist, bis diese Karten gesperrt werden. Auf Anfrage muss der Kunde WEX für alle Kosten, Reklamationen und Forderungen, die durch die Nutzung der Freien Karten, Hinterlegten Karten oder Fuhrpark-Karten entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, entschädigen, und begleicht sämtliche für diese Karten anfallenden Gebühren. Dasselbe gilt für Karten, die nicht als Hinterlegte Karten ausgestellt wurden, auf Wunsch des Kunden jedoch trotzdem an einer Verkaufsstelle aufbewahrt werden.

4.4 Online- und Offline-Transaktionen

Alle Transaktionen werden online durchgeführt, außer wo dies aus technischen Gründen nicht möglich ist. In diesem Fall werden die Transaktionen offline durchgeführt.  Die Online-Transaktionen werden durch einen PIN-Code bestätigt und die Offline-Transaktionen werden (wenn möglich) durch einen PIN-Code oder durch eine Unterschrift des Karteninhabers auf dem Kaufbeleg bestätigt. Derart bestätigte Transaktionen gelten als vom Kunden angenommen und werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Karteninhaber ist nicht berechtigt, Transaktionen offline durchzuführen. Der Kunde übernimmt die Verantwortung für Transaktionen, die ohne PIN-Code durchgeführt werden.

4.5 Sicherheitsvorkehrungen

(a) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die sichere Hinterlegung und Nutzung der Karte und des zugehörigen PIN-Codes erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu definieren und zu beachten.  Ungeachtet dessen kann WEX dem Kunden punktuell bestimmte Sicherheitsvorkehrungen empfehlen. Die Karten werden mit einem PIN-Code ausgestellt. Der Kunde teilt die PIN ausschließlich dem zur Nutzung berechtigten Karteninhaber mit.   Der Kunde achtet auf die Geheimhaltung des PIN-Codes und gibt diesen an keine andere Person als den Karteninhaber selbst weiter, bewahrt ihn niemals gemeinsam mit der Karte auf und stellt beim Eingeben des PIN-Codes sicher, dass dieser vor fremden Blicken geschützt ist.

(b) Es steht WEX frei, eigene Sicherheitsgrenzwerte festzulegen (z. B. ein Maximalbetrag pro Transaktion, ein Maximalbetrag für alle Transaktionen pro Karte innerhalb eines bestimmten Zeitraums oder eine Maximalanzahl an Transaktionen pro Karte innerhalb eines bestimmten Zeitraums). Transaktionen, die darüber hinausgehen, können abgelehnt oder die Karte gesperrt werden.  WEX kann diese Grenzwerte nach Belieben festlegen und abändern.  Es steht WEX frei, − wobei keinerlei Verpflichtung besteht − Transaktionen abzulehnen oder Karten zu sperren, die diese Sicherheitsgrenzwerte überschreiten und WEX übernimmt keine Verantwortung für den Fall, dass eine Karte über die Grenzwerte hinaus genutzt wird. Auf Anfrage des Kunden kann WEX eine oder mehrere Karten ohne Sicherheitsgrenzwerte ausstellen. Der Kunde muss WEX auf Anfrage für sämtliche Gebühren, Erklärungen oder Forderungen, die durch die Nutzung dieser Karten entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, entschädigen.

(c) Es steht dem Händler frei, − wobei keinerlei Verpflichtung besteht − vom Karteninhaber einen Identitätsnachweis anzufordern, um sicherzustellen, dass es sich um die auf der Fahrerkarte eingetragene Person handelt, andernfalls kann der Händler die Transaktion ablehnen und/oder die Karte einziehen.

4.6 Verlorene, gestohlene oder vervielfältigte Karten und Gefährdung der Geheimhaltung des PIN-Codes.

(a) Wenn der Kunde Grund zur Annahme hat, dass eine Karte verloren ging bzw. gestohlen, vervielfältigt oder nicht rechtzeitig zugestellt wurde oder die Geheimhaltung des PIN-Codes gefährdet ist, muss der Kunde dies unverzüglich WEX mitteilen, vorzugsweise auf der Website oder per Telefon, E-Mail oder Fax. Wenn die Kommunikation mündlich stattfindet, muss der Kunde innerhalb der folgenden zwei Werktage eine schriftliche Mitteilung verfassen („Bestätigung“).

(b) Der Kunde ist für zwei Werktage nach Eingang der schriftlichen Mitteilung bzw. Bestätigung des Kunden über den Verlust oder Diebstahl der Karte für Transaktionen, die mit gestohlenen, verlorenen oder vervielfältigten Karten (einschließlich etwaiger mit einer Kopie der Karte durchgeführten Transaktionen) durchgeführt werden, verantwortlich. Nichtsdestotrotz ist der Kunde auch nach diesen zwei Werktagen für Transaktionen verantwortlich, die mit der gestohlenen, verlorenen oder vervielfältigten Karte mit dem korrekten PIN-Code durchgeführt werden, bis die verlorene, gestohlene oder vervielfältigte Karte von WEX gesperrt wird, was innerhalb eines angemessenen Zeitraums geschieht. Ferner übernimmt der Kunde die Verantwortung für etwaige vom Karteninhaber durchgeführte Transaktionen, nachdem der Verlust, Diebstahl oder die Vervielfältigung mitgeteilt wurde. WEX kann dem Kunden einen angemessenen Betrag verrechnen, um die durch die Mitteilung des Kunden anfallenden Kosten abzudecken, beispielsweise eine von WEX gezahlte Belohnung für die Person, welche die Karte konfisziert.

(c) Der Kunde ist für sämtliche Transaktionen mit Karten verantwortlich, deren PIN-Code unter Umständen nicht mehr geheim ist, bis (1) der Kunde dies wie im (a) obigen Paragraph 4.6 beschrieben WEX mitteilt und (2) bis die kompromittierten Karten im WEX Card Center eingetroffen sind, wobei die oberen Ecken abgeschnitten werden müssen.

(d) Der Kunde verpflichtet sich, WEX mit allen Mitteln bei der Untersuchung des Verlusts, der Vervielfältigung oder des Diebstahls einer Karte zu unterstützen und WEX zu helfen, die verlorene oder gestohlene Karte bzw. das Duplikat der Karte zu finden.

4.7 Widerruf, Einzug oder Ersatz der Karten

(a) Wenn der Kunde eine Karte aus irgendeinem Grund widerrufen oder einziehen möchte, muss er dies WEX mitteilen und die Karte an das WEX Card Center übermitteln, nachdem die oberen Ecken abgeschnitten wurden.  Der Kunde bleibt weiterhin für sämtliche mit widerrufenen oder eingezogenen Karten getätigten Transaktionen verantwortlich, bis die Karte im WEX Card Center eintrifft.

(b) Der Kunde muss bei Erhalt einer Karte, die eine gültige oder abgelaufene Karte ersetzt, dafür sorgen, dass sämtliche ersetzte Karten unverzüglich vernichtet werden. Die Verantwortung für etwaige mit ersetzten Karten durchgeführte Transaktionen liegt beim Kunden.

4.8 WEX behält sich das Recht vor, dem Kunden etwaige durch die erneute Zusendung oder den Ersatz einer Karte entstehenden Kosten nach vorheriger Mitteilung zu verrechnen.

 

5. Preis, Abrechnung und Zahlung

5.1 Preis

(a) Dem Kunden wird beim Kauf von Waren der geltende Preis in Rechnung gestellt.  WEX kann die Preise nach vorheriger Mitteilung eigenmächtig zur Gänze oder teilweise ändern.

(b) Bei Transaktionen außerhalb des Esso-Netzes kann WEX zusätzlich zum Preis der Waren Gebühren oder Abgaben verrechnen.

(c) Die Waren werden unter Berücksichtigung der Abgaben sowie den im Lieferland anfallenden Ansprüchen und etwaigen anderen Abgaben verrechnet. Die Mehrwertsteuer wird in Ländern, wo dies rechtlich möglich ist, separat angegeben. Andernfalls werden die Steuern, Ansprüche und Abgaben den Bearbeitungsgebühren und anderen ausstehenden Beträgen hinzugefügt. Die Kunden werden angehalten, etwaige Änderungen ihrer internationalen, landesspezifischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer WEX rechtzeitig mitzuteilen.

(d) Es steht WEX frei, für die für den Kunden verrichteten Dienste oder die bereitgestellten Installationen Gebühren zu verrechnen. Zum Beispiel kann beim Kauf von Treibstoff oder anderen Produkten ein Anteil des Preises als Bearbeitungsgebühr einbehalten werden. WEX kann die Höhe dieser Gebühren bzw. die Dienste, für die diese Gebühren anfallen, beliebig ändern.

(e) Es steht WEX frei, die Preisliste und sämtliche Gebühren bei Bedarf zu ändern oder zu aktualisieren. Um Unklarheiten zu vermeiden, müssen alle im Rahmen dieses Paragraphen 5.1 (e) vorgenommenen Änderungen umgehend in Kraft treten.

5.2 Abrechnung

(a) Wenn die Transaktionen auf einer Karte verarbeitet wurden, erhält der Kunde in zwischen dem Kunden und WEX vereinbarten Abständen eine Rechnung. WEX kann alle Kunden regelmäßig überprüfen und behält sich das Recht vor, die Abrechnungshäufigkeit sowie die Zahlungsmodalitäten des Kunden nach vorheriger Mitteilung zu ändern.

(b) Der Kunde kann wählen, ob er eine elektronische Abrechnung (nach Möglichkeit) wünscht und den E-Abrechnungsdienst in Anspruch nehmen möchte. Es steht WEX frei, dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr zu verrechnen, wenn dieser den E-Abrechnungsdienst nicht in Anspruch nimmt.  WEX kann diese Bearbeitungsgebühr nach Belieben verändern, sofern dies dem Kunden schriftlich im Voraus mitgeteilt wird. Mit der Anmeldung zum E-Abrechnungsdienst stimmt der Kunde zu, dass (i) WEX Rechnungen elektronisch speichern kann oder einen Dritten beauftragt, sie elektronisch zu speichern und, dass (ii) im Rahmen der nationalen Gesetze eine fortgeschrittene Signatur zum Schutz der Integrität aller E-Kartenrechnungen zur Anwendung kommt. Der Kunde wird per E-Mail verständigt, wenn eine neue Rechnung online zur Verfügung steht. Die E-Mail-Benachrichtigung wird lediglich zu Informationszwecken versendet und es gelten die in diesem Vertrag festgelegten Zahlungsmodalitäten. Im Falle einer manuellen Abänderung kann dem Kunden jederzeit eine Rechnung in Papierform ausgestellt werden.

(c) Die gekauften Waren werden dem Kunden in Euro verrechnet (€). Fremdwährungskäufe werden auf Basis des Wechselkurses in Euro umgerechnet.

(d) WEX stellt für die dem Kunden von WEX oder den Händlern verkauften Waren Rechnungen oder Lastschriften aus bzw. lässt diese in seinem Namen ausstellen. Wenn der Kunde für von einem Händler verkaufte Waren, für die WEX eine Lastschrift ausstellt, eine Rechnung wünscht, muss er dies während der Transaktion an der Verkaufsstelle verlautbaren.  In diesen Nutzungsbedingungen werden sowohl Rechnungen als auch Lastschriften als „Rechnung(en)“ bezeichnet.

(e) Die Rechnungen erstellt WEX anhand der von den Händlern übermittelten Transaktionsdaten. Daher können nachträglich kommunizierte Korrekturen vonseiten der Händler zu einer Berichtigung der Rechnung führen.

(f) WEX stellt keine Belege oder Kopien davon aus, der Kunde kann diese jedoch im Rahmen der Transaktion an der Verkaufsstelle einfordern.

5.3 Zahlungsfrist, Zahlungsmethode und Garantien

(a) Die Rechnungen müssen bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum beglichen werden („Zahlungsfrist“). Der Kunde muss die Rechnungen ohne Abzüge, Rabatt oder Ausgleich begleichen, so dass auf dem von WEX angegebenen Bankkonto der Gesamtbetrag in der auf der Rechnung angegebenen Währung fristgerecht gutgeschrieben wird. Die Nichteinhaltung dieses Paragraphen stellt einen Zahlungsverzug dar.

(b) Sofern nicht anders vereinbart, werden die Zahlungen automatisch eingezogen. Für jegliche andere Zahlungsmethode kann WEX Bearbeitungsgebühren erheben. Der Kunde muss WEX einen Abbuchungsauftrag in einer von WEX akzeptierten Form übermitteln und sicherstellen, dass während des Gültigkeitszeitraums dieses Vertrages stets ein gültiger Abbuchungsauftrag besteht. Wenn allerdings eine Abbuchung von WEX von der Bank des Kunden storniert wird, ist der Kunde verpflichtet, WEX den Betrag der stornierten Abbuchung umgehend zu überweisen.  WEX kann zuzüglich zu etwaigen Bankgebühren für stornierte oder fehlgeschlagene Abbuchungen eine Bearbeitungsgebühr erheben. Jegliche Änderungen der Kontodaten des Kunden müssen WEX rechtzeitig mitgeteilt werden, um Zahlungsverzüge zu vermeiden.

(c) Es steht WEX frei, die Zahlungsart oder Zahlungsfrist jederzeit zu verändern und etwaige dem Kunden verliehene Kredite erneut zu überprüfen oder zu annullieren.  Unbeschadet der sonstigen Rechtsmittel, über die WEX im Falle einer Kreditannullierung verfügt, sind alle fakturierten und nicht fakturierten ausstehenden Beträge unter allen Umständen umgehend fällig und jegliche weiteren Verkäufe von WEX an den Kunden müssen − nach Wahl von WEX − im Voraus bezahlt oder gemäß Paragraph 5.3 (d) zur Gänze durch eine Garantie gedeckt werden.

(d) Der Kunde muss WEX durchgehend eine Finanzgarantie stellen, wobei Höhe, Art, Format und Garantieträger von WEX bestimmt werden. WEX kann den Kunden jederzeit auffordern, den von der Garantie gedeckten Betrag zu erhöhen oder eine zusätzliche Garantie zu stellen, falls WEX dies als notwendig erachtet, um die aktuellen und zukünftigen Zahlungen des Kunden an WEX zu sichern. Der Kunde verpflichtet sich, auslaufende Garantien unter Berücksichtigung der geltenden Zahlungsperiode rechtzeitig vor Ablaufdatum zu verlängern, andernfalls kann WEX die Karten sperren. Wenn es sich um eine Bürgschaft der Muttergesellschaft handelt und diese in Folge einer Umstrukturierung nicht mehr die Muttergesellschaft des Kunden ist, muss der Kunde umgehend eine andere Garantie stellen, außer es wird von der Muttergesellschaft bestätigt, dass die Garantie bestehen bleibt. In Ermangelung ausreichender Garantien muss der Kunde alle ausstehenden Beträge unter allen Umständen unverzüglich begleichen (unabhängig davon, ob sie bereits in Rechnung gestellt wurden). Der Kunde muss dafür sorgen, dass WEX die Garantie bis zu 6 (sechs) Monate nach Ablauf dieses Vertrags in Anspruch nehmen kann.

(e) Die angefochtenen Rechnungen müssen vom Kunden fristgerecht und zur Gänze beglichen werden. Wenn die Parteien im Nachhinein beschließen, dass eine derartige Rechnung einer Korrektur bedarf, stellt WEX dem Kunden umgehend eine Gutschrift über den vereinbarten Betrag aus und dieser Betrag wird rückerstattet oder von etwaigen ausstehenden Beträgen abgezogen. Um Zweifel auszuräumen, muss der Kunde Rechnungen innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum beanstanden.

(f) WEX und die Tochterunternehmen von WEX können Beträge, die WEX und/oder ein Tochterunternehmen dem Kunden oder einem Tochterunternehmen des Kunden schuldet, jederzeit von Beträgen, die der Kunde oder eines seiner Tochterunternehmen WEX und/oder einem Tochterunternehmen von WEX schuldet, abziehen, ohne dies dem Kunden im Voraus mitzuteilen oder ihn um Erlaubnis zu fragen. Der Kunde verpflichtet sich, Beträge, die WEX ihm schuldet, nicht von Beträgen, die er WEX schuldet, einzubehalten oder abzuziehen, außer wenn dies gesetzlich erforderlich ist.

5.4 Versäumnisse des Kunden

(a) Im Falle eines Zahlungsverzugs durch den Kunden sind alle Beträge, die der Kunde WEX schuldet (unabhängig davon, ob sie bereits in Rechnung gestellt wurden), unter allen Umständen unverzüglich und automatisch fällig, unbeschadet des Rechts, dass WEX den Zinssatz automatisch und ohne vorherige Mitteilung in Rechnung stellen kann.

(b) Der Kunde ist für sämtliche Gebühren, Abgaben und andere Verbindlichkeiten verantwortlich, die WEX durch den Zahlungsverzug des Kunden entstehen.  WEX kann zuzüglich zu den ausstehenden Beträgen die Rückforderungskosten, einschließlich Anwaltshonorar, zur Gänze in Rechnung stellen, soweit die gesetzlichen Bestimmungen dies erlauben.  WEX behält sich das Recht vor, für Zahlungen, die nicht fristgerecht eingehen, Zahlungsverzugsgebühren zu verrechnen.

(c) Alle Zahlungen des Kunden sowie ausstehende Gutschriften oder Rückerstattungen werden verwendet, um (1) ausstehende Zinsen, (2) Schuldenanteile, die nicht durch Garantien gedeckt sind, (3) Schuldenanteile, die durch eine Garantie gedeckt sind, und zuletzt (4) alle anderen Schulden bei WEX zu begleichen.

(d) WEX kann die Garantie ohne vorherige Mitteilung (teilweise) verwenden, um Schulden oder Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber WEX (teilweise) zu begleichen, einschließlich Schulden, die durch im Rahmen dieses Vertrags oder jeglichen anderen zwischen dem Kunden und WEX in Bezug auf die Kartennutzung abgeschlossenen Vertrages getätigte Kaufhandlungen entstanden.

(e) Wenn eine Bareinlage getätigt wurde, kann WEX diese nach Belieben verwenden, um für Transaktionen zu bezahlen, unabhängig davon, ob diese bereits in Rechnung gestellt wurden.

(f) Wenn der Kunde nicht fristgerecht zahlt, keine rechtzeitige oder Garantie stellt, den Kreditrahmen überzieht oder WEX objektive Gründe hat, anzunehmen, dass die finanzielle Situation des Kunden schlecht oder unzureichend ist bzw. dies abzusehen ist, können die Karten des Kunden unverzüglich und ohne vorherige Mitteilung gesperrt oder annulliert werden.

(g) Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich WEX das Recht vor, für einen Zeitraum von 3 Monaten nach Zahlungsverzug für alle Transaktionen Gebühren zu verrechnen.

(h) WEX behält sich das Recht vor, diesen Vertrag aufzulösen, die Karten zu sperren oder Gebühren zu verrechnen, sollte der Kunde den Kreditrahmen überziehen.

(i) Wenn das Konto des Kunden aus irgendeinem Grund gesperrt wird und wieder aktiviert werden muss, können dem Kunden für diese Reaktivierungsanfrage Gebühren verrechnet werden. WEX übernimmt keinerlei Verantwortung für Konten, die nicht erneut aktiviert werden.

(j) WEX (oder seine Beauftragten und Vertreter) kann die Bonität des Kunden überprüfen. Der Kunde erteilt WEX (oder seinen Beauftragten und Vertretern) hiermit das Recht, derartige Untersuchungen durchzuführen. Dem Kunden ist bewusst, dass bei der Bonitätsprüfung Daten des Kunden eventuell an zu diesem Zwecke autorisierte Prüfstellen oder an Dritte übermittelt werden. WEX kann die im Zuge einer Bonitätsprüfung angegebenen Daten gelegentlich nutzen, um den Kunden über andere Produkte zu informieren, die zu diesem Zeitpunkt bei WEX oder Drittanbietern erhältlich sind.

(k) WEX kann regelmäßige Risikobeurteilungen der Kunden durchführen, wobei anerkannte Methoden des Risikomanagements und/oder allgemeine Geschäftsinformationen angewandt werden. Wenn das Risiko in Bezug auf einen Kunden nach einer solchen Risikobeurteilung ein von WEX festgelegtes Ausmaß erreicht, steht es WEX frei, für den Zeitraum mit erhöhter Risikoaussetzung für den Kauf von Treibstoffprodukten Gebühren zu verrechnen, bis das Risiko wieder auf das ursprüngliche Ausmaß sinkt.

 

6. Vertraulichkeit der Informationen und Daten

6.1 Der Kunde muss gewährleisten, dass alle an WEX übermittelten Daten (einschließlich Name, Rechtsstatus, Anschrift, E-Mail-Adresse, wichtige Mitarbeiter, Kontodaten) korrekt sind und ist verpflichtet, WEX jegliche Änderung umgehend schriftlich mitzuteilen. Auf Anfrage muss der Kunde WEX rechtzeitig eine vollständige und fehlerfreie Vermögensbilanz (überprüft und möglichst aktuell) sowie alle Informationen und zusätzlichen Angaben übermitteln, die WEX für die Finanzprüfung benötigt.

6.2 WEX übernimmt keine Verantwortung für ungenaue Rechnungen, Aufzeichnungen oder Transaktionsberichte, wenn diese auf ungenauen Daten beruhen, die vom Kunden, Karteninhaber oder Händler übermittelt wurden. Der Kunde muss WEX alle ausstehenden Beträge umgehend auszahlen, wenn WEX gravierende Fehler in den vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten entdeckt.

6.3 Unter Vorbehalt des untenstehenden Paragraphen 6.4 steht es WEX jederzeit frei, relevante Kunden-, Karteninhaber- oder Transaktionsdaten an Dritte weiterzugeben, sofern dies für die Umsetzung dieses Vertrages notwendig ist. Der Kunde muss die in diesem Vertrag angeführten oder daraus resultierende Informationen vertraulich behandeln.

6.4 Verarbeitung personenbezogener Daten

(a) Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch WEX im Auftrag des Kunden, um den Verpflichtungen dieses Vertrags nachzukommen, gilt der Kunde als Datenverantwortlicher und WEX als Auftragsverarbeiter, und in diesem Fall:
(i) erfolgt die Verarbeitung der personenbezogenen Daten stets entsprechend den schriftlichen Weisungen des Kunden und um die in diesem Vertrag vorgesehenen Waren und/oder Dienstleistungen bereitzustellen;

(ii) setzt WEX alle im Artikel 32 der DSGVO vorgesehen Maßnahmen, um den Schutz der personenbezogenen Daten zu sichern;

(iii) ergreift WEX zumutbare Maßnahmen zur Prüfung der Vertrauenswürdigkeit jedes einzelnen Mitarbeiters, der Zugriff auf personenbezogene Daten hat, um zu gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden;

(iv) informiert WEX den Kunden frühestmöglich und mindestens innerhalb von fünf (5) Werktagen über etwaige Mitteilungen durch eine betroffene Person in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten oder über sonstige Mitteilungen (einschließlich von Aufsichtsbehörden), die WEX bekannt werden, die die gesetzlichen Datenschutz-Verpflichtungen einer der beiden Parteien betreffen;

(v) informiert WEX den Kunden frühestmöglich über etwaige Datenschutzverletzungen;

(vi) bietet WEX auf Anfrage des Kunden wirtschaftlich zumutbare Unterstützung in Bezug auf (A) gemäß dem Paragraphen 6.4 (iv) erhaltene Mitteilungen und (B) Datenschutzverletzungen, einschließlich der Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen;

(vii) erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass es WEX frei steht, für die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritte zu beauftragen („Unterauftragsverarbeiter“), sofern der Kunde über diese Unterauftragsvertreter in Kenntnis gesetzt wird und die im Artikel 28, Absatz 2 und 4 der DSGVO angeführten Bedingungen eingehalten werden;

(viii) erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass personenbezogene Daten außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums oder des Landes, in dem er sich aufhält, weitergegeben und gespeichert werden können, damit WEX die Verpflichtungen dieses Vertrages erfüllen kann, wobei WEX alle erforderlichen Maßnahmen trifft, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung den Datenschutzgesetzen entsprechend erfolgt;

(ix) stellt WEX dem Kunden auf dessen Anfrage des Kunden und gegen Entrichtung einer Gebühr sämtliche Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um nachzuweisen, dass die Bedingungen dieser Klausel 6.4 und des Artikels 28 der DSGVO erfüllt werden, wobei WEX dem Kunden auf dessen schriftliche Anfrage eine Kopie der Prüfungsberichte oder Zertifikate der aktuellen Subunternehmer von WEX einschließlich etwaiger Zusammenfassungen übermittelt; und

(x) beendet WEX die Verarbeitung personenbezogener Daten, sobald dieser Vertrag aufgelöst wird oder ausläuft und sendet die personenbezogenen Daten auf Anfrage des Kunden an den Kunden zurück oder löscht diese auf sichere Art und Weise.

6.5 Der Kunde akzeptiert hiermit ausdrücklich, die Datenschutzgesetze einzuhalten und garantiert, dass alle betroffenen Personen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch WEX unter Berücksichtigung dieses Vertrags informiert wurden, und dass er die erforderliche Einwilligung vom Karteninhaber eingeholt hat bzw. dies tun wird, um die Datenverarbeitung durch WEX, die Händler und beauftragte Dritte gemäß der Klausel 6 zu autorisieren, bevor diese personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Der Kunde muss sicherstellen, dass er berechtigt ist, relevante personenbezogene Daten an WEX zu übermitteln, damit WEX die personenbezogenen Daten unter Berücksichtigung dieses Vertrags und der Datenschutzgesetze im Auftrag des Kunden verarbeiten und weiterleiten kann.

6.6 Die folgende Tabelle beschreibt die Aktivitäten, die WEX im Rahmen der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag des Kunden durchführt:

 

Zweck und Dauer der Verarbeitung Verarbeitung personenbezogener Daten zur Förderung der Bereitstellung von Waren und zugehörigen Dienstleistungen unter Berücksichtigung dieses Vertrags und für die Dauer seiner Gültigkeit.
Art und Ziel der Verarbeitung Das Ziel der Verarbeitung ist die Bereitstellung der in diesem Vertrag beschriebenen Waren und zugehöriger Dienstleistungen.
Art der personenbezogenen Daten Namen, Postanschriften, Telefonnummern, nationale Identifikationsnummern, Reisepassnummern, Führerscheinnummern, Geburtsdaten, Berufsbezeichnungen, E-Mail-Adressen, Kontodaten
Betroffene Personenkreise Angestellte und Fahrer des Kunden, Einzelunternehmer und Karteninhaber des Kunden

 

7. Dauer und Kündigung

7.1 Die Gültigkeit dieses Vertrags beginnt mit der ersten Nutzung einer Karte durch den Kunden oder den Karteninhaber und ist nicht auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt.   Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit per schriftlicher Mitteilung mindestens vier (4) Wochen im Voraus gekündigt werden;

7.2 Ungeachtet anderer Rechtsmittel kann WEX diesen Vertrag in folgenden Fällen per Mitteilung an den Kunden mit sofortiger Wirkung auflösen:

(a) wenn der Kunde eine Zahlung nicht durchführt;

(b) wenn der Kreditrahmen überzogen wird;

(c) wenn der Kunde keine angemessene Garantie stellt;

(d) im Falle eines Missbrauchs oder einer Gefährdung bzw. Missbrauchs- oder Gefährdungsvermutung der Kundenkarte(n);

(e) wenn der Kunde (sofern es sich um eine Privatperson handelt) bankrott ist oder für bankrott erklärt wird, zahlungsunfähig ist, liquidiert wird, einen Zahlungsaufschub beantragt, für rechtlich untauglich erklärt wird oder sein Eigentum beschlagnahmt wird;

(f) wenn WEX eine Bonitätsüberprüfung oder -analyse des Kunden durchführt und/oder beantragt (der Kunde autorisiert WEX hiermit ausdrücklich, eine derartige Überprüfung oder Analyse durchzuführen) und diese als nicht zufriedenstellend einstuft;

(g) wenn für WEX objektive Gründe bestehen, die finanzielle Situation des Kunden als instabil oder nicht zufriedenstellend zu beurteilen oder Möglichkeit besteht, dass dies in Zukunft der Fall ist;

(h) wenn der Kunde einen schweren Verstoß gegen jegliche (sonstige) Klausel dieses Vertrags begeht; oder

(i) wenn der Kunde diesen Vertrag ohne die Zustimmung von WEX überträgt oder sich einem Kontrollwechsel unterzieht.

7.3 Wenn dieser Vertrag aus irgendeinem Grund beendet wird, führt dies zu einer sofortigen Fälligkeit und Zahlungsverpflichtung des ausstehenden Betrags auf dem Kundenkonto (unabhängig davon, ob dieser in Rechnung gestellt wurde) an WEX. Der Kunde verliert mit Beendigung dieses Vertrags das Nutzungsrecht über die Karten und der Zugriff auf die Website wird möglicherweise gesperrt oder beschränkt. Dies gilt ungeachtet der Verantwortung des Kunden in Bezug auf die Kartennutzung nach Auflösung des Vertrags, bis WEX die Karten wiedererlangt, sowie der Rechte, die WEX zum Zeitpunkt der Beendigung bereits durch die vor Auflösung dieses Vertrags gültigen Bedingungen zustanden. Die Garantien müssen bestehen bleiben, bis die letzte im Rahmen dieses Vertrags ausstehende Zahlung bei WEX eingeht.

 

8. Haftungsausschluss und Haftungsgrenzen

8.1 WEX gibt keinerlei direkte oder indirekte Garantie auf die dem Kunden bereitgestellten Waren, außer im Zusammenhang mit den Eigentumsrechten an den bereitgestellten Waren. WEX ist weder für Verluste noch Schäden verantwortlich, die dem Kunden oder dem Karteninhaber durch die Waren entstehen, außer wenn eine Einschränkung oder ein Ausschluss der Haftung gesetzlich nicht gestattet ist. WEX übernimmt weder die Haftung für Fehler bei der Kartenverarbeitung von Seiten des Händlers, noch für den Fall, dass dieser eine Karte ablehnt. Der Verkauf von Waren durch die Händler obliegt der alleinigen Verantwortung dieser Händler und der Kunde muss etwaige Beanstandungen in Bezug auf den Verkauf von Waren direkt an diese Händler richten.

8.2 WEX ist gemäß diesem Vertrag in Bezug auf Beanstandungen hinsichtlich mit einer Karte gekauften Waren ausschließlich für den Kaufpreis dieser Waren haftbar.

8.3 WEX übernimmt keinerlei Haftung für den Verlust von Gewinnen, Einnahmen oder Möglichkeiten bzw. Verluste oder Schäden, die den Kunden oder Karteninhabern infolge einer Beanstandung entstehen.

8.4 Beanstandungen seitens der Kunden oder Karteninhaber werden abgewiesen, wenn sie WEX nicht per Einschreiben innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Vorfall, der zur Beanstandung geführt hat, mitgeteilt werden.

8.5 Der Kunde sichert WEX, seine Vertreter, Mitarbeiter und Beauftragten gegen jegliche Verluste ab, die durch oder infolge von Fahrlässigkeit, bewusstem Handeln oder Nachlässigkeit seitens des Kunden oder seiner Karteninhaber entstehen.

8.6 Die Haftung von WEX im Falle einer Reklamation infolge von Betrug, Nachlässigkeit oder eines vorsätzlichen Verschuldens von Seiten von WEX, seiner Unternehmer oder Vertreter und deren Angestellten wird durch diesen Vertrag in keiner Weise begrenzt oder ausgeschlossen (allerdings übernimmt WEX keinerlei Haftung gegenüber dem Kunden oder dem Karteninhaber in Bezug auf Betrug, Nachlässigkeit oder ein vorsätzliches Verschulden bei dritten Dienstleistern), außer die Haftung kann gesetzlich nicht übernommen werden und vorausgesetzt, dass WEX in keinem Fall für etwaige daraus resultierende direkte oder indirekte Verluste verantwortlich ist.

 

9. Höhere Gewalt

WEX übernimmt keine Haftung für im Rahmen dieses Vertrags vorgesehene Verpflichtungen, die infolge eines Ereignisses, das sich dem Einfluss von WEX entzieht, verspätet oder nicht erfüllt werden. Dazu gehören unter anderem:

(a) Streiks, Aussperrungen, soziale Konflikte jeglicher Art, teilweise oder gänzliche Arbeitsunterbrechungen, jegliche Arbeitsverweigerung (unabhängig davon, ob dies legal ist und ob es Mitarbeiter von WEX oder von Dritten betrifft);

(b) Krieg, Auseinandersetzungen, terroristische Handlungen oder lokale, nationale oder internationale Notstände;

(c) Naturkatastrophen, Brände, Überschwemmungen, Pandemien;

(d) die Unmöglichkeit, Energie, Dienstleistungen, Geräte, Transport, die gemäß dieses Vertrags bereitzustellenden Waren oder die zur Herstellung des jeweiligen Produkts direkt oder indirekt erforderlichen Rohmaterialien zu erhalten;

(e) technische Störungen, Pannen oder Unfälle der Einrichtungen, Maschinen, Geräte, Verkaufsstellen, Transportmaterialien, Kommunikationssysteme, Hard- oder Software oder anderer Gegenstände wie Kartenlesern;

(f) jegliche Transportbehinderung;

(g) ein übermäßiges Absinken der Treibstoffvorräte von WEX;

(h) das gutgläubige Einhalten einer Regel, einer Anweisung oder Forderung, Inkrafttreten oder Einführung einer Einschränkung durch eine internationale, nationale oder regionale, Hafen- oder sonstige Behörde, oder Personen, die vorgeben, im Namen einer solchen Behörde zu handeln (unabhängig davon, ob dies schlussendlich als wahrheitsgetreu beurteilt wird); oder

(i) die Gefahr oder der berechtigte Verdacht eines der erwähnten Ereignisse.

 

10. Allgemeines

10.1 Mit der Unterzeichnung oder Nutzung werden automatisch die vorliegenden allgemeinen Nutzungsbestimmungen akzeptiert.

10.2 WEX kann einzelne Klauseln dieses Vertrags einseitig abändern, erweitern oder entfernen und jegliche Änderungen dieses Vertrags müssen (einschließlich des jeweiligen Datums des Inkrafttretens) auf der Website veröffentlicht werden. Der Kunde muss diesen Vertrag punktuell auf Aktualisierungen oder Änderungen überprüfen. Jegliche Nutzung der Karte nach einer solchen Aktualisierung bedeutet, dass der Kunde den Nutzungsbedingungen zustimmt.

10.3 WEX kann nach vorheriger schriftlicher Mitteilung die durch diesen Vertrag entstehenden Rechte und Verpflichtungen zur Gänze oder teilweise an Dritte (unter anderem Tochtergesellschaften) übertragen oder abgeben (dazu gehören unter anderem das Übertragen, Abgeben oder Factoring von Schulden oder Forderungen).  Ferner kann WEX nach Belieben und ohne vorherige Mitteilung einen Vertreter oder Unternehmer mit der Verhandlung und/oder Ausführung dieses Vertrages beauftragen und der Kunde stimmt dieser Bestimmung hiermit ausdrücklich zu.  Der Kunde kann seine durch diesen Vertrag entstehenden Rechte und Verpflichtungen mit vorheriger Zustimmung von WEX übertragen oder abgeben.

10.4 Wenn der Kunde aus zwei oder mehr Personen besteht, erfüllen diese die durch diesen Vertrag entstehenden Verpflichtungen gesamtschuldnerisch.

10.5 Jede Partei muss die erforderliche Aufmerksamkeit und Sorgfalt erbringen, um Handlungen oder Situationen zu vermeiden, die zu Interessenskonflikten zwischen den Parteien führen könnten. Diese Verpflichtung betrifft die Aktivitäten der Mitarbeiter und Beauftragten beider Parteien beim Umgang mit den Mitarbeitern und Angehörigen der jeweils anderen Partei sowie deren Vertretern, Verkäufern, Subunternehmern und Dritten. Diese Pflicht erfordert unter anderem, dass alle Parteien Vorsichtsmaßnahmen setzen, um zu vermeiden, dass Mitarbeiter oder Beauftragte der jeweiligen Partei bestimmten Personen große Geschenke, Unterhaltung, Geldgeschenke, Darlehen oder andere Dinge geben, zur Verfügung stellen oder erhalten, um diese zu Handlungen zu veranlassen, die den Interessen der anderen Partei schaden. Beide Parteien informieren die jeweils andere Partei unverzüglich über die Identität von Vertretern oder Mitarbeitern, die nachweislich maßgeblich am Geschäft der anderen Partei oder deren Finanzierung beteiligt sind.

10.6 Die Rechtsmittel von WEX gegen den Kunden sind nicht exklusiv, sondern, soweit es das Gesetz zulässt, kumulativ und gelten zusätzlich zu anderen in diesen Bedingungen oder anderweitig erwähnten Rechtsmitteln. Der Einsatz eines oder mehrerer Rechtsmittel schließt den gleichzeitigen oder nachfolgenden Einsatz anderer Rechtsmittel von Seiten von WEX nicht aus. Alle Rechtsmittel, die WEX zur Verfügung stehen, bleiben im Falle einer Vertragskündigung bestehen, soweit die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen. Wenn WEX ein Recht, ein Rechtsmittel, eine Befugnis oder ein Privileg nicht nutzt, bedeutet dies nicht, dass WEX auf dieses Recht, Rechtsmittel, diese Befugnis oder das Privileg verzichtet, soweit die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen.

10.7 Alle Klauseln dieses Vertrags sind voneinander unabhängig und wenn eine als nichtig oder ungültig erklärt wird, hat dies keinerlei Einfluss auf die anderen Klauseln dieses Vertrags.

10.8 Beim vorliegenden Vertrag handelt es sich um die Gesamtheit der Vereinbarung zwischen WEX und dem Kunden bezüglich der Kartennutzung und er ersetzt alle anderen Abkommen oder Absprachen (schriftlich oder mündlich) zu diesem Thema und macht diese ungültig.  Etwaige vom Kunden erstellten allgemeinen Nutzungsbedingungen sind im Rahmen dieses Vertrags nicht gültig.

10.9 Die Überschriften wurden diesem Vertrag lediglich zu Zwecken der Übersichtlichkeit hinzugefügt und haben keinerlei Einfluss auf dessen Interpretation.

10.10 Ungeachtet jeglicher Bestimmung dieses Vertrags oder anderer Dokumente bedeuten weder dieser Vertrag noch andere Dokumente, dass WEX Maßnahmen ergreift oder verweigert, die gegen das amerikanische Gesetz oder Vorschriften verstoßen oder gemäß diesen strafbar oder verboten sind.

10.11 Dieser Vertrag sowie die Bereitstellung von Waren mithilfe der Karte werden nach luxemburgischem Recht (ausgenommen der Kollisionsregeln) geregelt und interpretiert und der Kunde unterstellt sich unwiderruflich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des luxemburgischen Gerichtshofs. Es gelten weder das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über internationalen Warenkauf (ULIS) noch das Wiener UN-Abkommen über den internationalen Warenverkehr (CISG).

10.12 Bei Transaktionen an Verkaufsstellen außerhalb des Gebiets der WEX-Gesellschaft, die normalerweise mit dem Kunden in Kontakt steht (Transaktionen außerhalb des Gebiets), wird WEX bei dem Verkauf von Waren und der Ausstellung von Rechnungen wie in diesem Vertrag vorgesehen durch eine Tochtergesellschaft ersetzt.  Am Ausstellungstag dieses Vertrags handelt es sich bei der Tochtergesellschaft um Retail Petroleum Services Limited; WEX kann dies jedoch jederzeit nach Belieben verändern.

Der Einsatz der Karte für Transaktionen außerhalb des Gebiets stellt einen Warenkauf bei einer Tochtergesellschaft bzw. einem Händler dar. Die Eigentumsrechte und das Verlustrisiko liegen ab Warenausgabe bei der Verkaufsstelle.  Diese Dienste werden gemäß des obigen Abschnitts 5 in Rechnung gestellt.

 

11. Besondere Bestimmung für das Vereinigte Königreich

11.1 Im Vereinigten Königreich muss die Karte dem Händler vor dem Kauf von Waren gezeigt werden.

 

12. Geistiges Eigentum

12.1 Alle geistigen Eigentumsrechte in Bezug auf die Webseite, die Software oder andere Materialien wie Analysen, Konzepte, Aufzeichnungen, Berichte, Preisangebote und Vorbereitungsunterlagen sind ausschließlich WEX oder seinen Lizenzgebern vorbehalten, außer es wurde schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

 

13. E-Business

13.1 WEX behält sich das Recht vor, an den E-Business-Systemen prozedurale oder technische Änderungen vorzunehmen und/oder diese zu verbessern.

Subject matter and duration of Processing Processing of Personal Data to support the provision of Goods and associated services as provided under this Agreement, for the duration of the term of this Agreement.
Nature and purpose of Processing Processing for the provision of the Goods and associated Services as described in this Agreement.
Type of Personal Data Names, physical addresses, telephone numbers, national IDs, passport numbers, drivers’ license numbers, birth dates, job titles, email addresses, bank account information
Categories of Data Subject Customer Employees and Drivers, Sole Traders and Customer’s Cardholders

7. Duration and Termination

7.1 This Agreement will take effect upon the first use by Customer or Cardholder of a Card and it is concluded for an indefinite duration. Either Party may terminate this Agreement at any time by giving to the other not less than four (4) weeks’ Notification in Writing.

7.2 Notwithstanding any other remedies available to WEX, this Agreement may be terminated by WEX with immediate effect by Notification to Customer in the following circumstances:

(a) if there is Late Payment by Customer;

(b) if Customer exceeds its Credit Limit;

(c) if Customer fails to provide or maintain adequate security;

(d) if there is a suspicion of fraud or abuse of Customer’s Card(s) or such fraud or abuse has been established;

(e) if Customer (being an individual) dies or is unable to pay its debts within the meaning of Section 268 of the Insolvency Act 1986 (“IA 1986”) or (being a company) if a liquidator (other than for the purpose of amalgamation or reconstruction), administrative receiver, administrator or receiver is appointed in respect of the whole or any part of Customer’s assets or business or Customer enters into an arrangement or composition with its creditors, or if it becomes unable to pay its debts within the meaning of Section 123 of the IA 1986, or analogous provision in any other jurisdiction or if Customer suffers any distress or execution to be levied upon any of his goods or premises or any equipment at his premises or other circumstances arise which would entitle the Court or a creditor to appoint a receiver, administrative receiver or administrator or to make a winding up order in relation to Customer;

(f) if WEX performs and/or obtains a credit review or rating for Customer (which Customer hereby agrees WEX may carry out and/or obtain from time to time) which, in the sole opinion of WEX, is unsatisfactory;

(g) if WEX in its sole discretion determines that there are objective reasons to conclude that the financial status of Customer has become or is likely to become impaired or unsatisfactory;

(h) if Customer is in material breach of any (other) term of this Agreement; or

(i) if Customer assigns this Agreement without WEX’s consent or if there is a change in control of Customer.

7.3 If Notification of termination of this Agreement is given for whatever reason, the total outstanding balance of Customer’s account (whether invoiced or not) shall become immediately due and payable in full to WEX. At the termination of this Agreement the right of Customer to use Cards shall cease, and Customer’s access to the Website may be stopped or restricted. This is without prejudice to Customer’s liability for use of Cards after termination until the moment where such Cards have been received back by WEX or to the rights of WEX already accrued at the date of such termination at the conditions that were valid before the termination of this Agreement. Securities shall remain in force until the last payment due under this Agreement has been received by WEX.

8. Exclusion and Limitation

8.1 WEX gives no warranty, express or implied, in relation to any Goods supplied to Customer other than relating to the title of the Goods supplied. WEX shall not be liable for any loss or damage suffered by Customer or the Cardholder in connection with any Goods save to the extent that such liability cannot by law be limited or excluded. WEX shall not be liable for any failure of Retailer to process Cards or for any refusal by Retailer to accept Cards. The sale of Goods by Retailers takes place under the exclusive responsibility of such Retailers and Customer must lodge any claim relating to the sale of Goods directly with such Retailers.

8.2 WEX’s liability under this Agreement for any claims relating to Goods purchased with a Card is limited to the purchase price of such Goods.

8.3 WEX is not liable for any loss of profits, loss of revenue or loss of opportunity or any consequential or indirect loss or damages incurred by Customer or Cardholder as a result of a claim.

8.4 Claims by Customer or Cardholder are waived unless made by registered letter within 10 calendar days from the date of the event triggering the claim.

8.5 Customer shall indemnify and hold WEX, its officers, employees and agents harmless in respect of any losses that are caused by or result from the negligence or wilful acts or omissions of Customer or its Cardholders.

8.6 Nothing in this Agreement has the effect of limiting or excluding any liability of WEX in respect of a Claim arising as a result of the fraud, negligence or wilful misconduct of WEX, its contractors or agents and their respective employees (but, for the avoidance of doubt, WEX shall not be liable in any way to Customer or Cardholder for the fraud, negligence or wilful misconduct of any third party service provider) save to the extent that liability cannot by law be excluded, and provided that WEX shall in no event be liable for any consequential or indirect loss howsoever arising.

9. Force Majeure

WEX shall not be liable for any failure to perform or any delay in performance under this Agreement arising from, or in connection with, any event that is not within WEX’s immediate control, including, but not limited to:

(a) strikes, lock-outs, labour disputes of any kind, partial or general stoppages of labour, refusals to perform any kind of work (whether or not any of the foregoing are lawful, or relate to WEX’s own employees or others);

(b) war, hostilities, terrorist activity, or any local, national or international emergency;

(c) acts of God, fire, flood, pandemic;

(d) any inability to obtain energy, utilities, equipment, transportation, the product deliverable under this Agreement or the feedstock from which the product is directly or indirectly derived;

(e) technical problems, breakdown of or accident relating to plant, machinery, facilities, Supply Points, transportation equipment, communication systems, computer hardware or systems or other equipment such as card readers;

(f) any hindrances to transportation;

(g) WEX’s fuel stocks falling below levels which WEX in its absolute discretion considers necessary;

(h) good faith compliance with any regulation, order or request of, or interference by, or restriction imposed by, any international, national or provincial port or other public authority or any person purporting to act for such authority (whether ultimately determined to be valid or invalid); or

(i) the threat, or reasonable apprehension, of any of the above events.

10. General

10.1 Signing or using a Card constitutes acceptance of these General Terms and Conditions.

10.2 WEX may unilaterally vary, add to or delete any provision of this Agreement and changes to this Agreement shall be posted on the Website (including any relevant effective dates). Customer shall check online from time to time for any updates or amendments to this Agreement. Use of a Card after any such update has been made to this Agreement shall be deemed to be acceptance of the modified Agreement by Customer.

10.3 WEX may transfer or assign the rights and obligations under this Agreement in whole or in part (including, but not limited to, transferring, assigning or factoring any debts or claims) to third parties (including but not limited to other Affiliates) without Notification. Furthermore, WEX may, at its sole discretion, and without Notification, appoint any agent or contractor for the negotiation and/or execution of this Agreement and Customer hereby expressly confirms its consent to any such appointment. Customer may transfer or assign its rights and obligations under this Agreement with prior written consent from WEX.

10.4 If Customer consists of two or more persons, then their obligations under this Agreement shall be joint and several.

10.5 Each Party shall exercise reasonable care and diligence to prevent any action or condition which may result in a conflict of interest with those of the other Party. This obligation shall apply to the activities of each Party’s employees and agents in their relations with the employees and families of the other Party, its representatives, vendors, subcontractors and third parties. Each Party’s compliance with this requirement shall include, but shall not be limited to, establishing precautions to prevent that Party’s employees or agents from making, receiving, providing or offering substantial gifts, entertainment, payments, loans or other considerations for the purpose of influencing individuals to act contrary to the other Party’s best interest. Each Party shall promptly Notify the other Party the identity of its representatives or employees who are known in any way to have a substantial interest in the other Party’s business or the financing thereof.

10.6 No remedy of WEX against Customer is intended to be exclusive, but each remedy shall, to the maximum extent allowed by law, be cumulative and in addition to any other remedy referred to herein or otherwise available to WEX. The exercise, or beginning to exercise, by WEX of any one or more remedies shall not preclude the simultaneous or later exercise by WEX of other remedies. All remedies of WEX shall, to the maximum extent allowed by law, survive any and all terminations of this Agreement. To the maximum extent allowed by law, no delay or failure on the part of WEX in exercising any right, remedy, power, or privilege of WEX shall operate as a waiver thereof.

10.7 Each of the clauses in this Agreement is independent and severable and shall not, in the event of any declaration of invalidity or unenforceability, affect the construction, or effect of, any other clause in this Agreement.

10.8 This Agreement shall form the entire agreement between WEX and Customer in relation to the use of the Cards and supersedes all other agreements and understandings (whether written or oral) in relation to the use of the Cards. Any terms and conditions provided by the Customer shall not apply to this Agreement.

10.9 Headings used in these General Terms and Conditions are for convenience only and shall not affect its interpretation.

10.10 Notwithstanding any other provision in this Agreement or any other document, neither this Agreement nor any other document shall constitute an agreement by WEX to take any action or refrain from taking any action that is in conflict with, penalised under, or compliance with which is prohibited by, US law or regulation.

10.11 This Agreement, and any supplies of Goods made in conjunction with the use of the Card, shall be governed by, and construed in accordance with, the laws of England (excluding its rules on conflict of law) and Customer irrevocably submits to the exclusive jurisdiction of the courts of England. Neither the Uniform Law on the International Sale of Goods (‘ULIS’), nor the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods 1980 (‘CISG’) shall apply.

10.12 For Transactions involving Supply Points outside of the territory of the WEX company which has the primary relationship with the Customer (Outside Territory Transactions), an Affiliate will replace WEX in relation to the sale of Goods and issue of Invoices as set out in this Agreement.  At the date of issue of  this Agreement, the Affiliate is Retail Petroleum Services Limited  but this entity may be amended from time to time at the sole discretion of WEX.

Use of a Card for Outside Territory Transactions constitutes a purchase of Goods from Affiliate or from Retailer, as the case may be. Title to the Goods and risk of loss will pass upon delivery of the Goods at the Supply Point.  Invoices will be issued in respect of these supplies in accordance with the terms in section 5 above.

11. Country Specific Provisions

11.1 In the United Kingdom, Cards may only be used if shown to the Retailer prior to the purchase of Goods.

12. Intellectual Property

12.1 All intellectual property rights with regard to the website, software and other materials such as analyses, designs, documentation, reports, price offers and preparatory material thereof belong exclusively to WEX or its licensors unless explicitly agreed otherwise in writing.

13. E-Business

13.1 WEX reserves the right to implement procedural and technical changes and/or improvements to the e-business systems.